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Offen für Problemfragen Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Michael Pascher beantwortet Fachfragen im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk und erstellt Gutachten auf diesem Fachgebiet. Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und handwerklichen Gewerben. Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Die Bezeichnung „Sachverständiger” ist in Deutschland nicht geschützt. Um wirkliche Experten von nicht ausreichend qualifizierten Sachverständigern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentlichen Bestellung vor. Michael Pascher hat 2005 in Dortmund beim Baugewerbeverband Westfalen vor einer Kommission, bestehend aus fünf Sachverständigen und Rechtsanwälten, seine Prüfung abgelegt. Voraussetzung ist die fachliche Überprüfung beim Baugewerbeverband, mit der ein Sachverständiger seine besondere Sachkunde nachweisen muss. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Viele Bauherren sind sich unsicher, an wen sie sich wenden können, wenn sie Ärger mit Handwerkern haben. Michael Pascher ist verpflichtet private und gerichtliche Gutachten zu erstellen.
 Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, musste sich Michael Pascher aufwändigen Prüfungsverfahren unterziehen.  Am Busskolk 53 in Bocholt bearbeitet der öffentlich bestellte Sachverständige Michael Pascher vertrauensvoll die Gutachten.
„Seit der Meisterzwang für unser Handwerk gefallen ist, tummeln sich viele schwarze Schafe auf dem Markt, was nicht zu Lasten des Bauherren gehen darf”, betont Michael Pascher. Er fertigt nicht nur Gutachten an, sondern er berät und verantwortet auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen. Ebenfalls ist Michael Pascher als Schiedsgutachter tätig, das heißt: Zwei Vertragsparteien können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit. Michael Pascher weiß, wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen aus kompetenter Hand.
 Michael Pascher ist montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar unter tel. 02871/ 2476-0 oder Am Busskolk 53 in Bocholt.

Michael Pascher ist seit dem Jahr 2005 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Münster.
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